Minijob in Elternzeit?

2 Antworten

Grundsätzlich darf während einer Elternzeit nicht mehr als 32 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Bei der Ausübung eines Minijobs mit Verdienstgrenze wird diese Grenze jedoch naturgemäß nicht überschritten. Allerdings wird ein Hinzuverdienst auf das Elterngeld angerechnet, so dass er der zuständigen Elterngeldstelle mitgeteilt werden muss. Der Mindestbetrag des Elterngeldes in Höhe von 300 Euro (oder 150 Euro Elterngeld Plus) bleibt hierbei unangetastet. Liegt das Elterngeld aber über 300 Euro (oder 150 Euro Elterngeld Plus), wird der Verdienst aus dem Minijob angerechnet und es erfolgt eine Kürzung des Elterngeldes.

Quelle


Familiengerd  11.05.2024, 21:34

Das ist ja alles richtig - und es spricht auch nichts dagegen, aus dem Internet anzuschreiben/zu kopieren.

Man sollte allerdings den Text dann auch als Zitat kennzeichnen und die Quelle benennen (hier: https://www.haufe.de/personal/entgelt/minijob-in-der-elternzeit_78_458160.html#:~:text=Der%20Mindestbetrag%20des%20Elterngeldes%20in,erfolgt%20eine%20K%C3%BCrzung%20des%20Elterngeldes. ). Das begegnet dem Verdacht, man wolle sich mit fremden Federn schmücken, und verhindert Probleme wegen Urheberrechrsverletzung (die haben einen User hier schon einmal Geld gekostet).

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