Kündigungsfrist, Überstunden, gleichzeitig bei neuem Arbeitgeber beginnen?
Hallo.
Ich habe ein super Jobangebot erhalten. Leider müsste ich für diesen Job zwingend am 1.6. anfangen. Ich habe aber bei meinem jetzigen AG mindestens 4 Wochen Kündigungsfrist. Jetzt ist es aber so, dass ich morgen nach einem Aufhebungsvertrag fragen werde. Aber was ist, wenn ich den nicht bekomme? Ich habe noch für mindestens 3 Wochen Überstunden. Kann ich meine Überstunden beim alten Arbeitgeber "abfeiern" während ich dann bei dem neuen Arbeitgeber anfange?
3 Antworten
Nun, Kündigungsfristen sind einzuhalten, sei froh das es nur vier Wochen sind.
Nach einem Aufhebungsvertrag kannst Du fragen, aber ob du einen bekommst, steht wohl in den Sternen. Hängt viel davon ab wie Dein Chef drauf ist, ob sich in Deiner zukünftigen Ex-Firma gerade die Arbeit stapelt oder ob es zur Zeit chillig ist bei euch, etc.
Überstunden müssen vergolten werden, hilft auch kein "mit diesem fürstlichen Gehalt von 3,5€ die Stunde sind alle Ansprüche abgegolten" Gefasel im Vertrag. Dein Problem hier: Sofern nicht in einem Vertrag (Arbeits- oder Tarifvertrag) festgehalten, kann es Dir passieren, dass die Überstunden ausbezahlt, aber nicht mehr in Freizeit abgegolten werden.
Dir helfen also nur zwei Dinge: Blick in den Vertrag und sprechen mit Deinem Chef.
Natürlich musst du generell deine Kündigungsfrist einhalten
Ob Überstunden ausbezahlt werden oder abgefeiert werden können, musst du besprechen
Genauso wäre auch Aufhebungsvertrag ohne Einhaltung deiner Kündigungsfrist möglich
Aber immer wäre dies ein entgegenkommen deines Arbeitgebers
Ein Anrecht - auch nicht auf abfeiern deiner Überstunden - hast du natürlich nicht.
Hilft also nur reden
Kann ich meine Überstunden beim alten Arbeitgeber "abfeiern" während ich dann bei dem neuen Arbeitgeber anfange?
Wenn der alte Arbeitgeber zustimmt, dann schon :)
Ansonsten kann der neue Arbeitgeber Dich vielleicht "freikaufen".
Schlimmstenfalls kannst Du zum 01.06. noch nicht beim neuen Arbeitgeber anfangen.