Kriegt man eine Strafanzeige?
Wenn man beim Schwarzfahren erwischt wird
6 Antworten
Paragraph 265a StGB behandelt den Tatbestand der "Leistungserschleichung". Dabei handelt es sich um ein Offizialdelikt, also eine Straftat, die von Amts wegen verfolgt wird und nicht einen extra Strafantrag benötigt. Bei einfacher Schwarz- fahrt allerdings kann es sein, dass ein Strafverfahren vom Richter "wegen Geringfügigkeit" eingestellt wird und der Täter 3 Wochenenden im öffentlichen Stadtpark Rabatten harken darf
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ja, es kann zu einer Strafanzeige kommen.
Bei einem erstmaligen Verstoß bleibt es oft bei einer erhöhten Beförderungsgebühr.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Man muß 60 Euro plus Bearbeitungsgebühr bezahlen. Machst du das nicht gibt es Ersatz Haft.
Theoretisch ja und praktisch ggf
Ja, das kann passieren.