Kriegt man eine Strafanzeige?

6 Antworten

Paragraph 265a StGB behandelt den Tatbestand der "Leistungserschleichung". Dabei handelt es sich um ein Offizialdelikt, also eine Straftat, die von Amts wegen verfolgt wird und nicht einen extra Strafantrag benötigt. Bei einfacher Schwarz- fahrt allerdings kann es sein, dass ein Strafverfahren vom Richter "wegen Geringfügigkeit" eingestellt wird und der Täter 3 Wochenenden im öffentlichen Stadtpark Rabatten harken darf

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, es kann zu einer Strafanzeige kommen.

Bei einem erstmaligen Verstoß bleibt es oft bei einer erhöhten Beförderungsgebühr.

Man muß 60 Euro plus Bearbeitungsgebühr bezahlen. Machst du das nicht gibt es Ersatz Haft.

Theoretisch ja und praktisch ggf