Kind wird erpresst und angestiftet Sachen zu machen?
Eine Bekannte hat zwei Kinder, ist grad in Scheidung .Häusliche Gewalt steht an der Tagesordnung. Anwalt arbeitet mit Hochdruck daran. Ehemann darf sich dem Haus nicht nähern (100meter) bis zum 3.1.24
gestern kam die Schwester vom Ehemann ins Haus, hat das Auto weggenommen, ihm sein Notebook, den Router und von den Kindern (8,12) die Handys mit der Aussage, dass die die Handys nur bei seiner Freundin bekommen.
vor ca 10 Minuten kam die Schwester erneut ins Haus und sagte der kleineren, dass sie bei der Polizei aussagen sollte , dass Mama ganz schlecht zu denen sei und, sie nichts kochen würde und schlagen würde. Sie würde ihrem Papa ja damit einen großen Gefallen tun.
meine Bekannte hat das nochmal aufgenommen was die Tochter ihr sagte.
Ein paar Sachen noch.
er drohte ihr mit " kannst schonmal die 110" wählen wenn ich wieder zu Hause bin. Hat ihr das Auto weggenommen.
gibt ihr kein Geld für essen und trinken zu kaufen, einer der Kinder ist schwer krank und muss alle paar Wochen zum Arzt . Die Mutter mit Kinder leben im Dorf und dort sind bus/zug Verbindung sehr schlecht.
die haben einen eilantrag gestellt ( keine Ahnung worum es dort geht )
kann die Mutter der Schwester von dem Ehemann Hausverbot erteilen obwohl der Ehemann Eigentümer ist ?
wie ist das mit der Anstiftung ? Sie hat ja der Tochter gesagt sie solle Sachen über die Mutter sagen , die gar nicht stimmen ?
achja
warum der Ehemann der Frau nicht nähern darf:
er wollte gewaltsam in ihr Zimmer , erst sagte er : er bräuchte die switch von den Kindern. Diese waren aber in deren Kinderzimmer . Dann sagte er , dass er Akten von der Bank bräuchte weil sie das angefordert hätten ( an Heiligabend ) . Meine Bekannte lies ihn nicht ins Zimmer. Daraufhin versuchte er die Tür gewaltsam zu öffnen ( er dachte da wäre ein anderer Mann ) als er die Tür nicht aufbekam, schlug er die Frau bis sie den Schlüssel raus rückte. Ich fuhr die Frau nachts in Krankenhaus für die Dokumentation.
als ich gestern zu Besuch da war, fiel mir auf das eine der Töchtern sich in die Hose gemacht hat. Glaube sie hatte große Angst
Von dem Ehemann die antwältin rief ihn an und sagte ihm , dass wenn er nicht das macht was sie sagte, gibt sie ihn als Mandant ab.
3 Antworten
Deine Bekannte soll über Ihren Anwalt einen Platzverweis beantragen. Er darf dann die Wohnung nicht mehr betreten und darf nicht näher als (zum Beispiel) 150 Meter ans Haus heran kommen. Genau so der Schwester Hausverbot erteilen. Mit dem Anwalt besprechen ob sie das Schloss austauschen darf. Sollte einer der Beiden sich nicht daran halten sofort die Polizei anrufen. Außerdem die Aussage des Kindes aufnehmen.
Die bekannte hat einen Anwalt. Morgen als erstes anrufen.
Sowas passiert tausendfach in Deutschland. Ja, sie kann der Schwägerin den Zutritt verweigern.