Kann man vor Antritt einer Stelle kündigen?

5 Antworten

In diesem Fall wäre ein Aufhebungsvertrag die bessere Wahl.

Soll der Arbeitsvertrag ordentlich gekündigt werden, müssen erfahrungsgemäß Fristen eingehalten werden.

Falls du sicher bist, dort nicht arbeiten zu wollen, solltest du das deinem Chef mitteilen und am besten so früh, wie möglich.

Gut zu wissen:

Die Aufhebung des Vertrags wird wie eine Eigenkündigung beim Jobcenter behandelt und hat erfahrungsgemäß eine Sperrfrist von 12 Wochen zur Folge.

Vor diesem Hintergrund kann es unter Umständen günstiger sein, wenn du den Job beginnst und der Chef dir kündigt.

Von Experte GS2000 bestätigt

Grundsaetzlich ja. Manche Vertraege enthalten allerdings eine Klausel, die eine Kuendigung vor Antritt des Arbeitsverhaeltnisses untersagt. Dann kann man die Kuendigung zwar auch schon frueher einreichen, die Kuendigungsfrist beginnt dann aber erst am ersten auf den Beginn des Arbeitsverhaeltnisses folgenden Tag.

Sonderfall: Ein befristetes Arbeitsverhaeltnis kann nur dann ordentlich gekuendigt werden, wenn das vertraglich auch ausdruecklich so vereinbart wurde. Ohne eine entsprechende vertragliche Vereinbarung kann ein befristetes hingegen gar nicht ordentlich gekuendigt werden.

Ja. Du kannst auch vor Antritt kündigen. Dabei musst du die vereinbarten Fristen beachten.

Gleichzeit würde ich immer ein Aufhebungsangebot an den Arbeitgeber machen.

In einigen Fällen ist die Kündigung vor Antritt explizit ausgeschlossen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beratung in beruflichen Fragen

Guck einfach mal in deinen Arbeitsvertrag. Zu 90% steht in den Arbeitsverträgen eine Klausel bezüglich des ersten Arbeitstages. Dort steht dann meistens das wenn man unentschuldigt zum ersten Arbeitstag nicht erscheint, ist der Vertrag automatisch nichtig und aufgehoben.

Kann man.

Kündigungsfristen müssen jedoch eingehalten werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.