Kann man bei Ebay Kleinanzeigen verkaufte Ware zurückverlangen?
Hallo alle,
Ich hab vor einigen Tagen versehentlich zwei sehr teure und alte Perserteppiche für 10€ verkauft. Ich hatte keine Ahnung, welchen Wert die haben, es sind auch nicht meine gewesen, sondern von meiner Tante, die zu der Zeit in England war. Sie wollte nach ihrer Rückkehr ihr Wohnzimmer erneuern und ich sollte bis dahin alles auf Ebay reinstellen. Da ich dachte, dass ich ALLES verkaufen soll was sie im Zimmer hat, habe ich mir bei den Teppichen nichts dabei gedacht, sehen halt auch nich sooo hochwertig aus. Sind aber wohl Erbstücke .Die Dame von Ebay schrieb mich durch eine andere Anzeige an, da ich die Teppiche noch nicht auf Ebay KA hochgeladen hatte, ob ich auch Teppiche verkaufe.
Kann man da noch an die Teppiche rankommen? Leider antwortet mir die Dame nicht zurück trotz etlichen Flehens...
8 Antworten
Prinzipiell nein. In diesem Fall, wahrscheinlich. Allerdings muss man hier auseinander halten:
- Die Gültigkeit des Kaufvertrages. Eine Anfechtung wegen Motivirrtums wäre vorstellbar.
- Ob das Eigentum an den Käufer übergegangen ist oder nicht. Hier kommt es ganz entscheiden darauf an ob gutgläubiger Erwerb vorliegt und für den ist wiederum relevant ob der Käufer wusste, dass für einen Dritten verkauft wird und ob die Teppiche zum Zeitpunkt des Verkaufs als "abhanden gekommen" gewertet werden können.
Es ergeben sich also unterschiedliche Konstellationen die hier herauskommen können:
- Der Kaufvertrag ist ungültig - in dem Fall wird er einfach rückabgewickelt.
- Kaufvertrag ist gültig und Eigentum ist übertragen - in dem Fall wären die Teppiche weg und die Tante hätte evtl. einen Schadenersatzanspruch gegen dich.
- Kaufvertrag ist gültig und Eigentum wurde nicht übertragen - in dem Fall kann die Tante die Teppiche vom Käufer zurückfordern, dieser hätte wiederum einen Schadenersatzanspruch gegen dich.
Hier wäre auf jeden Fall ein Anwalt hinzuzuziehen. Allerdings sollte man vorher klären ob die Teppiche tatsächlich so viel wert waren wie die Tante glaubt.
also an sich hast du sie verkauft und damit sind sie erst mal nicht mehr deins. Du könntest höchstens dem Käufer deine Situation schildern und auf seine Gutmütigkeit hoffen
Unter Umständen kann man einen Verkauf anfechten.
Ob das bei dir möglich ist, kann dir nur ein Anwalt sagen.
Theoretisch könnte deine Tante die zurück bekommen aber dafür müsste Sie die Ware als gestohlen melden und somit dich als entsprechenden Dieb. In dem Fall wäre der Kaufvertrag hinfällig aber das würd eich mal eher nicht tun
Tja dumm gelaufen, das wird wohl nix mehr.
Übrigens: Dass Tante 1977 mal ein halbes Vermögen für ihren Teppich ausgegeben hat heisst noch lange nicht, dass diese heute unglaublich wertvoll wären. (Es wird schwer werden, diesen Glauben aus der Tante herauszubekommen)
Oft werden diese Teppiche für kleines Geld aufgekauft um sie dann für ein paar Euro mehr im Balkan zu verkaufen.