kann es auch ein geheimen bahnstreik geben?

4 Antworten

Nein, ein Streik muss zwar nicht unbedingt groß vorangekündigt werden, aber ein Streik muss ja ein konkretes Ziel verfolgen. Der Arbeitgeberseite muss also bekannt gegeben werden, für was denn eigentlich gestreikt wird.

In Deutschland gibt es Regeln für den Arbeitskampf - Überraschung! Ein Streik darf nur das letzte Mittel sein und muss verhältnismäßig (zu seinen Zielen) sein. Dabei gilt auch das Gebot der Fairness und das Verbot des Übermaßes.

Auch bei "Streiks" gibt es Regeln.

Wilde Streiks sind verboten und solange die Tarifverhandlungen wieder laufen gilt die Friedenspflicht. Das ganze wird dann zum Schluss mit einer Urabstimmung der Lokfüherer beendet.

Gleichwohl gibt es aber die möglichkeit das ein Lokführer zum Arzt geht und sich krankscheiben lässt und auch das kann für Zugausfälle sorgen.

Natürlich können aufgrund verschiedener Dinge Züge ausfallen. Wenn man das als Streik betrachtet kann man das machen.

Nein - ergibt auch keinen Sinn, denn Streiks "leben" unter anderem davon, dass man über sie berichtet.