Hallo.
Ich habe das eben gegoogelt und gelesen, dass man unter gewissen Kriterien einen Schufa-Eintrag bekommen kann.
Unter anderem wurde als Kriterium aufgeführt, dass man ab der 2. Mahnung einen bekommt, vorausgesetzt es wurde in einer der beiden Mahnungen aufgeführt, dass nicht-bezahlen zu einem Eintrag führen kann.
In Mahnungen, die ich erhalten habe wurde dies nie aufgeführt.
Da ich zur Zeit kein Geld für eine Schufa-Auskunft habe, würde ich ungern Schulden machen, um herauszufinden, ob ich Schulden habe.
Also. Stimmt das wirklich so wie gelesen, oder müssen sie nicht darauf hinweisen?
Danke schonmal!