Ist der Islam eine feindliche Religion? Also ich denke schon, denn allein der Vers 9,29 sagt schon alles, was man da wissen muss. Was ist eure Meinung?

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Hier bzgl. der Kuffar (Ungläubigen):

Im islamischen Recht werden drei Arten von Kuffār unterschieden:
Dhimmis, die mit eingeschränkten Rechten, jedoch geschützt, unter islamischer Herrschaft leben.
Ḥarbīs, die ohne Rechte, auch ohne Recht auf Leben, außerhalb des islamischen Herrschaftsgebiets leben.
Musta'mins, denen durch einen zeitweiligen Schutzvertrag (Amān) ähnliche Rechte gewährt werden wie den Dhimmis, damit sie das islamische Herrschaftsgebiet betreten können. Der Status des Musta'min ist immer zeitlich begrenzt.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/K%C4%81fir#Unterscheidungen_im_islamischen_Recht

So, unter was davon fallen wir hier in Deutschland?

Unter das zweite, die Ḥarbīs:

Der arabisch-islamische Rechtsbegriff Harbī (arabisch حربي, DMG ḥarbī) bedeutet wörtlich übersetzt „zum Kriege gehörend“ und bezeichnet alle nicht unterworfenen Nichtmuslime, was nach klassischer islamischer Lehre auf  alle außerhalb des muslimischen Machtbereichs lebenden Nichtmuslime zutrifft.[1]
Das klassische islamische Recht kennt vier Menschengruppen: Muslime, Musta'min, Dhimmis und Ḥarbīs.  Die Länder der Ḥarbīs werden als Dār al-Harb („Haus des Krieges“ bzw. Kriegsgebiet) bezeichnet.
Eine nichtmuslimische Region zählt als Dār al-Harb, wenn kein Nichtangriffs- oder Friedensvertrag mit ihr abgeschlossen wurde. Da Ḥarbīs potenziell als Feinde der Muslime gelten, ist theoretisch der Kampf gegen sie, der Dschihad, der Normalzustand.
Ein Friedensvertrag ist nach klassischem islamischen Recht nicht möglich, lediglich ein maximal zehnjähriger, hudna genannter Waffenstillstand.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Harb%C4%AB

Wobei der erwähnte Vertrag

("Haus des Vertrags" Dār-al-ahd / Dār-as-Suhl)

von Madhahib als sogenannte "Neuerung" strikt abgelehnt wird:

Der arabische Begriff   dār al-Harb دار الحرب   dār al-harb,   DMG   dāru l-ḥarb heißt wörtlich übersetzt „Haus des Krieges“ oder „Gebiet des Krieges“ und bezeichnet alle Gebiete der Welt, in denen der   Islam nicht Staatsreligion ist, die kein Dār-al-ahd („Gebiet des Vertrages“, „Gebiet des Übereinkommens“) sind. 
(...)
Kriegszüge gegen die   Dār al-Harb werden aus traditioneller Sicht des   Islam nicht als   Kriege betrachtet und deshalb auch nicht als solche bezeichnet, sondern als „Öffnungen“ (فتوحات   Futuhat).
Nach traditioneller islamischer Auffassung kann es keinen   Salām („  Frieden“) mit der   Dār al-Harb geben, sondern nur eine zeitlich begrenzte   Hudna („  Waffenstillstand“).
Kriege gegen die   Dār al-Harb werden traditionell als   Dschihad bezeichnet.
(...)
In späterer Zeit wurden Begriffe wie   Dar as-Sulh („Gebiet mit Friedensvertrag“) und gleichbedeutend   Dar al-'Ahd geschaffen. (...) Diese späteren Begriffe sind aber umstritten, da die islamischen   Madhahib etwa seit dem 11. oder 12. Jahrhundert jegliche Neuerungen ablehnen. Genaueres über Neuerungen steht im Artikel   Fiqh.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/D%C4%81r_al-Harb

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Und sollten Muslime tatsächlich wieder einen Krieg gegen die Ungläubigen anfangen, dürfen Frauen auch wieder als Sklaven genommen und vergewaltigt werden:

Sahih al-Bukhari 2228 / Sahih al-Bukhari Band 3, Buch 34, Hadith 431

Eine der Gefangenen war eine wunderschöne Jüdin namens Safiya. Dihya nahm sie als erstes, doch als nächstes wurde sie Mohammed gegeben.

Sahih al-Bukhari 2229 / Sahih al-Bukhari Band 3, Buch 34, Hadith 432

Als ich mit Mohammed zusammensaß, fragte ich (Abu Said Al-Khudri):
„Mohammed, manchmal bekommen wir weibliche Sklaven als unseren Anteil an der Kriegsbeute. Natürlich sind wir besorgt, dass sie ihren Wert beibehalten (Schwangere Sexsklavinnen waren beim Verkauf weniger Geld wert). Wie denkst du über den Coitus Interruptus?“
Mohammed fragte: „Tut ihr so etwas? Es ist besser, so etwas nicht zu tun. Ob ein Kind geboren wird oder nicht, unterliegt Allahs Willen.“

Sahih Muslim Buch 8 Hadith 3432 / Sahih Muslim 1456 / Sunan Abu Dawud 2150

[...] Nachdem sie sie überwunden und gefangen genommen hatten, schienen die Gefährten des Gesandten Allahs davon abzusehen, Geschlechtsverkehr mit gefangenen Frauen zu haben, weil ihre Ehemänner Polytheisten waren.
Dann sandte Allah, der Erhabene, diesbezüglich herab: „Und Frauen, die bereits verheiratet sind, außer denen, die deine rechten Hände besitzen (IV. 24)“
(d.h. sie waren für sie erlaubt, als ihre ‘Idda-Periode zu Ende ging)

Passend zu diesem Hadith liest man z.B. auf Sunna.com, einer der Seiten von der Muslime immer wieder zitieren:

"Kapitel 9: Es ist zulässig, mit einer weiblichen Gefangenen Verkehr zu haben, nachdem festgestellt wurde, dass sie nicht schwanger ist. Wenn sie einen Ehemann hat, wird ihre Ehe annulliert, wenn sie gefangen genommen wird"

https://sunnah.com/muslim/17/41

Und hier noch eine Fatwa (islamisches Rechtsurteil):

Rechtsgutachten-Nr.: 8747 vom 20.06.2001
Von der Webseite des Rechtsgutachtergremiums „Islamweb.de“, einer theologischen, staatlichen Institution Qatars
(Qatar = islamisches Land, 90% Sunniten, 10% Schiiten)
Institut für Islamfragen, dh, 04.08.2009
Frage: „Darf ein muslim mit einer Sklavin verkehren, auch wenn es nicht seine rechtsmäßige Frau ist?“
Antwort: Der Koran besagt: „Selig sind die Gläubigen, die … sich des Geschlechtsverkehrs enthalten … außer gegenüber ihren Gattinnen oder denen, die sie von Rechts wegen besitzen, denn dann sind sie nicht zu tadeln.“ (Sure 23, 5-6) und (Sure 70, 30) Der Ausdruck ‚malakatul-yamin‘ [von Rechts wegen besitzen] meint Sklaven oder Sklavinnen, die ein Sklavenbesitzer rechtmäßig besitzt. Hier [in dem o. g. Koranvers] sind Sklavinnen gemeint. Ihr Besitzer darf mit ihnen ohne Ehevertrag, ohne [die für einen Ehevertrag notwendigen] Zeugen oder eine Morgengabe verkehren. Sie gelten nicht als Ehefrauen. Wenn er mit ihnen verkehrt, werden sie ‚Sarari‘ genannt.
In unserer Zeit gibt es kaum noch den Rechtsumstand ‚von Rechts wegen besitzen‘. Infolgedessen gibt es keine Sklavinnen oder Sklaven mehr. 
Dies bedeutet jedoch nicht, daß das [koranische] Prinzip zum Besitz von Sklaven oder Sklavinnen aufgehoben wurde, d. h. es kann in Kraft treten, wenn die Bedingungen dafür vorhanden sind, z. B. in einem Krieg zwischen muslimen und Ungläubigen. 
Denn die Frauen der kämpfenden Ungläubigen sind [für muslime] eine Kriegsbeute nach dem Prinzip der Sklavinnen und dem Besitz ‚von Rechts wegen‘. Dieses Prinzip gilt selbst, wenn die weltlichen Gesetze es verbieten.

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Dann gibt es immer wieder die Frage, ob Muslime Homosexuelle töten dürfen.

Einige tun es, der Grund sind Überlieferungen wie diese:

https://sunnah.com/bulugh/10/12

„Wen auch immer Sie finden, der das tut, was die Leute von Lot getan haben (d. h. Homosexualität),
töten Sie denjenigen, der es tut, und denjenigen, dem es angetan wird,
und wenn Sie jemanden finden, der Geschlechtsverkehr mit einem Tier hat, töten Sie ihn und töten Sie das Tier.“
Von Ahmad und den vier Imamen mit einer vertrauenswürdigen Erzählerkette in Verbindung gebracht.

Zur Info:

Bulugh al-Maram, wo diese Überlieferung zu finden ist, soll von der schafiitischen Rechtsschule (also Sunniten) stammen, geschrieben von ibnHajar.

Man findet diese Überlieferung mit weiteren Überliefererketten aber auch z.B. hier:

https://sunnah.com/abudawud:4462

Interessant ist dazu auch dies hier:

https://www.islaminstitut.de/2017/fatwa-zur-strafe-fuer-homosexualitaet-im-islam/

Der islamische Gelehrte Ibn Taimiya sagte:
‚Die Weggefährten [Muhammads] waren sich darin einig, dass beide Partner, die Homosexualität praktizieren, getötet werden müssen.
Aber die Weggefährten waren sich nicht über die Hinrichtungsmethode einig.
Einige von ihnen waren für die Steinigung. Andere meinten, die Homosexuellen sollten von einer hohen Mauer herunter gestoßen werden. Danach sollten sie von oben mit Steinen beworfen werden. Eine dritte Gruppe war dafür, Homosexuelle lebendig zu verbrennen.
Deshalb waren die ersten Muslime und die islamischen Gelehrten der Meinung, dass Homosexuelle hingerichtet werden müssen. Es spielt dabei keine Rolle, ob sie ledig oder verheiratet sind.‘“
Quelle:   http://fatwa.islamweb.net/fatwa/index.php?page=showfatwa&Option=FatwaId&Id=267475&fromCat=2494

Oder dashier (ja ja ich weiss, Wikipedia und so)

Vorweg: liwāṭ = Analverkehr

Während die   Ḥanafiten als größte Rechtsschule des Islam die Entscheidung über die Bestrafung einer Person, der   liwāṭ nachgewiesen wurde, in das Ermessen des einzelnen Richters stellen und eher auf Züchtigung   (taʿzīr, durch Auspeitschung) plädieren,
sehen andere Rechtsschulen wie die   Mālikiten und die   Ḥanbaliten analog zu   zinā (  Ehebruch) für einen   verheirateten Täter die Steinigung als Todesstrafe vor (nicht unbedingt jedoch für einen unverheirateten).
Mögliche Strafen sind Auspeitschung (als Züchtigung) und Verbannung für eine gewisse Zeit.
Die   Wahhābiyya genannte Richtung des sunnitischen Islams ḥanbalitischer Richtung sieht als Bestrafung dessen, der   liwāṭ begeht, ebenfalls die Todesstrafe vor.  [9]
Richtungen innerhalb des Islams
Alle islamischen   Rechtsschulen lehnten   homosexuelle Handlungen in der Vergangenheit als sündhaft ab. Homosexueller Geschlechtsverkehr gilt nach konservativer Auslegung als Unzucht (  Zina).
Umstritten ist innerhalb dieser Schulen, welche Art von Strafe in unterschiedlichen Fällen zu verhängen war.
Die Meinungen reichten von Auspeitschung bis zur Todesstrafe   (siehe oben).
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Homosexualit%C3%A4t_im_Islam

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Aber auch ohne homosexuell zu sein, kann die Strafe für Ehebruch der Tod sein, das sei laut Mohammed sogar "ein Gesetz Allahs".

Hier ein Beispiel direkt aus "Mohammeds authentischer Sunna":

Sahih al-Bukhari 2695
Sahih al-Bukhari Band 3 Buch 49 Hadith 860
Mohammed sagte: „Ich will diesen Streit nach Allahs Gesetz beilegen. Dein Sohn muss für ein Jahr verbannt werden, und er muss hundertmal gepeitscht werden. [...] Dann wandte sich Mohammed einem Gefährten zu und sagte:
„Unais, nimm die Frau dieses Mannes fest. Sie muss zu Tode gesteinigt werden.“
Daraufhin ging Unais los und steinigte die Frau zu Tode.

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Wegen der Zeichengrenze kommt der Rest in die Kommentare.


Sturmtaucher2  16.05.2024, 04:55

Was passiert, wenn man den Islam verlässt?

Dazu möchte ich diese sunnitische Fatwa

(Sunniten = 80% aller Muslime, Fatwa = islamisches Rechtsurteil)

des Gelehrtengremiums der Azhar ans Herz legen, direkt aus dem "Haus des Rechtsurteils" wie es sich selbst nennt

(Azhar = eine islamische Institution von internationalem Rang in Ägypten, einem islamischen Land, einer nannte es mal "den Vatikan des Islam")

Urteil des Fatwa-Ausschusses der Azhar über die Tötung von Apostaten
Frage:
Ein Mann muslimischen Glaubens heiratete eine Frau christlichen Glaubens. In Übereinstimmung der Eheleute trat der genannte Muslim in die christliche Religion ein und schloss sich dem christlichen Glauben an.
Antwort:
Da er vom Islam abgefallen ist, wird er zur Reue aufgefordert. Zeigt er keine Reue, wird er islamrechtlich getötet.
Was seine Kinder betrifft, so sind sie minderjährige Muslime. Nach ihrer Volljährigkeit, wenn sie im Islam verbleiben, sind sie Muslime. Verlassen sie den Islam, werden sie zur Reue aufgefordert. Zeigen sie keine Reue, werden sie getötet. Und Gott der Allerhöchste weiß es am besten.
al-Azhar. Fatwa-Ausschuss, (unleserliche Unterschrift): Der Vorsitzende des Fatwa-Ausschusses in der Azhar.
Quelle:   https://de.wikipedia.org/wiki/Apostasie_im_Islam

Darum schaue man auch auf eine weitere Fatwa der Azhar, diese wird kritisiert von der IGFM:

"Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte IGFM" zitiert:
Fatwa des staatlichen Rechtsgutachtergremiums Ägyptens zum Abfall vom Islam
[...]
Das hier wiedergegebene Gutachten gibt die klassische Lehrmeinung wieder, die von namhaften Gelehrten nach wie vor vertreten wird.
Eine der sunnitischen Rechtsschulen, die Malikiten, sowie die schiitischen Rechtsschulen vertreten die Auffassung, dass männliche Apostaten getötet werden müssten, weibliche Apostaten jedoch “nur” lebenslang eingesperrt und täglich zu den fünf Gebetszeiten ausgepeitscht werden müssten.
Nummer des Rechtsgutachtens: 20027
Datum des Rechtsgutachtens: 26.07.2004
Die weltliche Strafe [für den Abfall vom Islam] wurde von Allahs Propheten Muhammad, Allahs Segen und Heil seien auf ihm, in der authentischen Überlieferung [arab. Hadith Sahih] bei al-Bukhari und Muslim vorgeschrieben:
,Wer seine Religion [den Islam] wechselt, den tötet.’
Wer auf seinen Abfall vom Islam beharrt, wird getötet. Es spielt keine Rolle, ob dieser ein Mann oder eine Frau ist. Abu Hanifa sagte: ,Ich töte keine Frau, die vom Islam abfällt’. Jedoch hat Allahs Prophet, Muhammad, Allahs Segen und Heil seien auf ihm, eine Frau, Um Ruman, wegen des Abfalls vom Islam getötet.
[...]
Bezüglich der Frage, ob ein Abgefallener vom Islam sofort oder nach drei Tagen getötet werden muss, sind sich die muslimischen Rechtsgelehrten nicht einig. Dabei gibt es zwei Meinungen: Eine Gruppe ist für die sofortige Tötung der Abgefallenen, so dass Allah sein Recht [gegen den Abgefallenen] sofort einfordert. Die andere Gruppe verleiht den Abgefallenen eine dreitägige Frist, in der Hoffnung, dass diese zum Islam zurückkehren werden.
Es kann nicht behauptet werden, dass die Hinrichtung der vom Islam Abgefallenen gegen die Glaubensfreiheit gerichtet sei. Denn oft ist ein Abgefallener bereits mit der Absicht zum Islam übergetreten, ihn mit seinem späteren Abfall zu beschädigen.”
(...)
Die Tötung [des Abgefallenen vom Islam] wird mit einem Schwert vollzogen.
Ibn Sarij, einer der Weggefährten des ash-Shafii, sagte: ,Er wird mit Holzknüppeln getötet.’
Denn die Tötung mit dem Holzknüppel ist langsamer als die Tötung mit dem Schwert.
Dies [die langsame Tötung] könnte ihm ermöglichen [bevor er stirbt], zum Islam zurückzukehren.
Quelle:   https://www.igfm.de/aegyptische-fatwa-apostasie/
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Sturmtaucher2  16.05.2024, 04:57
@Sturmtaucher2

Und ich kenne hier bei GF so einige Muslime, die Salafisten wie z.B. Pierre Vogel folgen - oder zumindest seine Aussagen salonfähig machen wollen.

Und hier erklärt es nochmal eben dieser Pierre Vogel:

https://www.youtube.com/watch?v=eU-p3Fsem2M

Pierre Vogel zur Todesstrafe von Apostaten:
ab 0:25 "diese Strafe gilt nur in islamischen Staaten"
ab 0:55 zitiert er Hadithe (beide übrigends aus Bukhari) nach denen Apostaten getötet werden dürfen bzw sogar sollen
ab 1:55 "auch die Sahaba haben es so praktiziert"
ab 3:00 "Kein Zwang im Glauben" greift nur beim BEITRITT zum Islam - beim AUSTRITT gilt dieser Vers nicht
ab 3:20 "das ist zum Schutz des islamischen Systems"
ab 3:55 "im Islam ist die Religion am meisten Wert, mehr als das Leben"
ab 4:11 "es geht darum, die Religion zu schützen"
ab 4:30 "diese Strafe ist nicht dazu gedacht, Menschen zum Islam zu zwingen - diese Strafe ist dafür gedacht, die Religion zu schützen"
ab 7:40 zitiert er aus der Bibel, daß es auch dort so ist, denn der Abfall vom Glauben ist schlimmer ist als Mord, weil es den Menschen zur ewigen Verdammnis bringt
ab 8:50 "ich habe nicht genug Wissen um Gelehrte zu widerlegen, und da gibt es einen Konsens der Gelehrten, daß derjenige der vom Islam abfällt, getötet wird - außer sein Tod habe einen größeren Schaden für die Gesellschaft als daß er am Leben bleibt"
ab 9:20 "dieser Vers meint, daß es nicht erlaubt ist, jemanden dazu zu zwingen, der nie ein Muslim gewesen ist, den Islam anzunehmen, aber wenn jemand vom Islam abfällt, dann gibt es die Todesstrafe - und damit ist nicht gemeint, ihn wieder dazu zu zwingen wieder den Islam anzunehmen, sondern dies ist als Strafe gemeint und zum Schutz der Gesellschaft"
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Sturmtaucher2  16.05.2024, 04:58
@Sturmtaucher2

Und auf welchen Überlieferungen begründet sich das?

Die Überlieferung aus der Fatwa, in der Mohammed Um Ruman getötet hat, kenne ich nicht.

Hingegen kenne ich diehier:

Sahih al-Bukhari 3017 / Sahih al-Bukhari, Buch 56, Hadith 226 / Sahih al-Bukhari Vol. 4, Buch 52, Hadith 260

"...Ohne Zweifel hätte ich sie getötet, denn der Prophet sagte:
"Wenn jemand (ein Muslim) seine Religion ablegt, töte ihn."

Diese Aussage findet man auch in anderen Sammlungen:

Sunan An-Nasa’i, Band 3 Seite 92 Hadith 4074

Al-Hasan berichtete, dass der Prophet Muhammad (s.) sagte:
„Wer seine Religion änderte, den tötet!“
Muhammad Nasir-ud-Din Al-Albani schreibt: „Authentisch (Sahih)“

Sahih Muslim 3175 / Sahih al-Bukhari 6878

Das Blut eines Muslims, der bezeugt hat, dass es nichts anbetungswürdigeres gibt außer Allah, und dass ich der Gesandte Allahs bin, darf nicht vergossen werden, außer in einem von drei Fällen:
Im Fall der Unzucht durch einen, der geheiratet hat
im Fall der Widervergeltung für Mord
und wenn derjenige von seinem Glauben abfällt und seine Bindung zur Gemeinschaft (der Muslime) löst.
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Dieser Vers abrogiert nach klassischer Doktrin andere Verse:

Bereits in den frühen Werken zum islamischen Recht wurde eine grundsätzliche Zweiteilung der Welt entwickelt, die bis ins 20. Jahrhundert hinein mit Modifikationen Grundlage der Erörterungen war. Dem islamischen Herrschaftsgebiet (dar al-Islam, „Haus des Islam“), auf dem die Normen der Scharia durchgesetzt werden, stand der grundsätzlich als feindlich und rechtlos angesehene Rest der Welt als „Haus des Krieges“ (dar al-harb) gegenüber. Dauerhafte Friedensschlüsse ließ die klassische Doktrin nicht zu, sondern nur zeitlich begrenzte Waffenstillstände im Falle der eigenen Unterlegenheit. Im Übrigen blieb der – von den Schriftgelehrten zweifellos vor allem militärisch verstandene – Einsatz zur Ausbreitung der der Religion (Dschihad) im Sinne der Erweiterung muslimischen Herrschaftsterritoriums religiöse Pflicht einer hierfür hinreichenden Zahl von Gläubigen (fard kifaya). Einschränkungen des Dschihad auf diejenigen von Nicht-Muslimen beherrschten Gebiete, die sich im Konflikt mit der islamischen Herrschaft befanden, konnten sich nicht durchsetzen. Die klassische Lehre bezog sich hierbei nicht auf diejenigen Koranverse, die eine nur defensive Ausrichtung gegen Angriffe erkennen lassen, sondern betrachtete diese durch die „Schwertverse“ in Sure 9,29 ff. als abrogiert (vgl. zur Abrogation oben II.I). (...)
Die Verse, die zu einem Kampf gegen die "Ungläubigen" bzw. "Bilderverehrer" aufrufen, werden heute allgemein als (nur) auf die heidnischen Mekkaner zu Lebzeiten Muhammads bezogen angesehen. Das vorhandene Schriftmaterial bedarf der Interpretation, wobei die Haltung der Interpreten von entscheidender Bedeutung ist, die maßgeblich von den unterschiedlichen politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen geprägt wurde und wird.

Quelle: Das islamische Recht: Geschichte und Gegenwart von Prof. Dr. Mathias Rohe, 3. Auflage 2011, Seite 149

Er wurde offenbart, als die Arabische Halbinsel bereits erobert wurde und sieht die Unterwerfung der "Leute der Schrift" vor:

In Sure 9:29[17] findet sich schließlich eine direkte Aufforderung zum Kampf gegen die Ungläubigen unter den Ahl al-kitāb: „Kämpft gegen diejenigen von denen, denen das Buch gegeben wurde, die nicht an Gott und den Jüngsten Tag glauben, die das, was Gott und sein Gesandter verboten haben, nicht verbieten, und nicht der wahren Religion angehören, bis sie erniedrigt die Dschizya aus der Hand entrichten.“ Der Kampf gegen diese Gruppe unter den Ahl al-kitāb wird damit begründet, dass diese sich „ihre Gelehrten und Mönche sowie Christus, den Sohn der Maria, an Gottes Statt zu Herren genommen haben“, obwohl ihnen befohlen wurde, nur einem Gott zu dienen (Sure 9:31). Islamische Rechtsgelehrte haben später aus diesem Vers abgeleitet, dass in dem Fall, dass die Ahl al-kitāb die Dschizya zahlten, es nicht mehr erlaubt war, diese weiter zu bekämpfen.[18]

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Ahl_al-kit%C4%81b#Kampf_gegen_die_ungl%C3%A4ubigen_Ahl_al-kit%C4%81b_und_Einf%C3%BChrung_der_Dschizya

schon den alleine der Vers aus surah 9.29 sagt schon alles

Wie kommst du darauf?

Ich könnte auch einfach ein Abschnitt irgendeines Textes nehmen, es aus dem Kontext reißen und behaupten dass dieser Abschnitt schon alles aussagt.


Kevinvfb 
Fragesteller
 16.05.2024, 06:51

In der Bibel steht kein vers drinn der etwas ähnliches von uns verlangt was in surah 9.29 verlangt wird

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1Iken  16.05.2024, 06:58
@Kevinvfb

Was soll ich jetzt machen? Zum Christentum konvertierteren?

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ChristSuperstar  17.05.2024, 16:29
Ich könnte auch einfach ein Abschnitt irgendeines Textes nehmen, es aus dem Kontext reißen und behaupten dass dieser Abschnitt schon alles aussagt.

Dumm ist nur, dass er "im Kontext" genau dasselbe aussagt, sich absolut nichts ändert.

Der Islam ist, und bleibt eine Religion von Mord und Gewalt. Sagt er letztenendes selbst aus !!

26

      Daraufhin sandte Allah Seine innere Ruhe auf Seinen Gesandten und auf die Gläubigen herab, und Er sandte Heerscharen, die ihr nicht saht, herab und strafte diejenigen, die ungläubig waren. Das war der Lohn der Ungläubigen.

27

      Hierauf nimmt Allah nach alledem die Reue an, von wem Er will. Und Allah ist Allvergebend und Barmherzig.

28

      O die ihr glaubt, die Götzendiener sind fürwahr unrein, so sollen sie sich der geschützten Gebetsstätte nach diesem, ihrem Jahr nicht mehr nähern! Und wenn ihr (deshalb) Armut befürchtet, so wird Allah euch durch Seine Huld reich machen, wenn Er will. Gewiß, Allah ist Allwissend und Allweise.

29

      Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Allah und nicht an den Jüngsten Tag glauben und nicht verbieten, was Allah und Sein Gesandter verboten haben, und nicht die Religion der Wahrheit befolgen – von denjenigen, denen die Schrift gegeben wurde –, bis sie den Tribut aus der Hand entrichten und gefügig sind!

30

      Die Juden sagen: „ʿUzair ist Allahs Sohn“, und die Christen sagen: „Al-Masīḥ ist Allahs Sohn.“ Das sind ihre Worte aus ihren (eigenen) Mündern. Sie führen ähnliche Worte wie diejenigen, die zuvor ungläubig waren. Allah bekämpfe sie! Wie sie sich (doch) abwendig machen lassen!

31

      Sie haben ihre Gelehrten und ihre Mönche zu Herren genommen außer Allah, sowie al-Masīḥ ibna Maryam, wo ihnen doch nur befohlen worden ist, einem einzigen Gott zu dienen. Es gibt keinen Gott außer Ihm. Preis sei Ihm! (Erhaben ist Er) über das, was sie (Ihm) beigesellen.

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FEINDlich nicht nur Menschen gegenüber, sondern auch GOTT Jehova gegenüber - Johannes 3:36

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Frieden drängt mich die Bibel zu erforschen.