Habe ich dennoch Recht auf den Zug?
Hallöchen, folgende Situation: ich beginne demnächst eine Fahrt wo ich von Bahnhof 1 zu Bahnhof 2 mit dem Deutschland Ticket im Nahverkehr fahre. Und zu Bahnhof 3 würde ich dann mit dem Fernverkehr fahren müssen (wo ich mir ein Ticket gekauft habe). Meine Frage ist nun: wenn der Nahverkehr Verspätung hat und ich meine Fahrt mit dem Fernverkehr nicht rechtzeitig schaffe, habe ich denn dann ein Recht auf den Zug? Weil ich habe mir nicht explizit ein Ticket gekauft von Bahnhof 1 zu 2.
Schonmal Danke für die Hilfe ☺️
6 Antworten
Hallo,
wenn Sie aufgrund des Regio den ICE nicht erwischen und eine Zugbindung haben, wird die Zugbindung nicht aufgehoben.
Aber warum?
Es wurden Zwei Verträge Abschlossen, einmal das Deutschland Ticket und das Ticket für den Fernverkehr. -> Somit ist es kein Durchgängiger Beförderungsvertrag, wenn Sie nun ein Ticket mit Zugbindung haben, wird diese nicht aufgehoben.
Ein Tipp:
Kaufen Sie am besten, den Regio im Vorlauf, so dass der Regio im Ticket inkl. ist, so sind Sie auf der Sicheren Seite.
Viele Grüße
Eher nicht - bei der Bahn sollte man dringend einen Zug früher nehmen wenn zum Fernzug die Zubringen nicht explizit auf dem Ticket aufgelistet sind.
Nein, bei Verspätung hast du kein Recht auf Erstattung, wenn der erste Zug übers Deutschland Ticket erfolgt
Es geht hier wahrscheinlich um Sparpreisbindung und Aufhebung der Zugbindung. Wenn du aus eigenem Verschulden nicht rechtzeitig in den Zug steigen kannst, ist das dein Problem und das deutschland-ticket gilt hier als eine ganz eigene Geschichte. Du musst eben rechtzeitig zum Start am Stadtbahnhof sein
Nein, du hast in diesem Fall keinerlei Fahrgastrechte! Da wird auf der Bahnseite auch extra darauf hingewiesen. Daher ist es meist geschickter, die gesamte Strecke zu buchen. Ist in der Regel auch nicht viel teurer als nur Fernverkehr. .