Gestank vom Nachbarn?

1 Antwort

Du könntest den Vermieter über diese Zustände informieren. Viel Hoffnung mache ich Dir allerdings nicht. Denn gegen Gerüche aus umliegenden Wohnungen, hat er keine Handhabe. Mieter dürfen in ihrer Wohnung rauchen und Alkohol trinken. Solange keine lautstarken Saufgelage zu Ruhezeiten stattfinden, gibt es keinen Grund einen Mieter abzumahnen oder die Wohnung zu kündigen.

Meist bleibt bloß ein Auszug/Umzug übrig.