Fehler im Gebet?

2 Antworten

Antwort: Wenn er die Suratul-Fātiḥah vergisst, muss er das Gebet wiederholen. Die Suratul-Fātiḥah ist eine der Säulen (Arkān) des Gebets. Wenn er der Imām oder ein Einzelner ist und die Suratul-Fātiḥah nicht rezitiert, ist sein Gebet nicht gültig. Wenn er im ersten Rakʿah (Gebetseinheit) vergessen hat, ersetzt die zweite Rakʿah die erste. Ebenso muss er eine Rakʿah anstelle derjenigen verrichten, in der er die Suratul-Fātiḥah vergessen hat. Die Leute sollten ihn darauf aufmerksam machen, wenn er vergisst.

Frage: Muss er (der Betende) dann auch eine Sajdah as-Sahw (Vergessensprostration) verrichten?

Antwort: Ja, er muss auch eine Sajdah as-Sahw (Niederwerfung der Vergesslichkeit) verrichten. [1]

Wenn ein Imam beim Rezitieren einer Sure in der Fatiha einen Vers vergisst, wie ist dann das Urteil (Hukm) seines Gebets?

Frage:

In einer Moschee gibt es eine Gemeinschaft, die den Maghrib-Gebet verrichtet. Im ersten Rak'a (Gebetseinheit) vergaß der Imam, einen Vers aus der Sure Al-Fatiha zu rezitieren. Nach Beendigung des Gebets sagen einige: "Wir müssen das Gebet noch einmal wiederholen." Sie begründen dies mit dem Hadith "Ein Gebet ist ohne das Rezitieren der Fatihat al-Kitab (Sure Al-Fatiha) nicht gültig." Damit meinen sie, dass die Sure Al-Fatiha vollständig ohne Auslassung rezitiert werden muss. Muss in diesem Fall das Gebet wiederholt werden?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Erstens:

In der Antwort auf Frage Nr. 10995 wurde erwähnt, dass die Sure Al-Fatiha zu den Säulen (Rukn) des Gebets gehört, und das Gebet ohne ihre Rezitation ungültig ist. Sie ist für den Betenden, sei er Imam oder Gemeindemitglied (Ma'mum), Pflicht, egal ob er laut oder leise betet.

Zweitens: 

Wenn der Imam oder eine Person, die allein betet, die Sure Al-Fatiha in einem der Rak'a vergisst oder einen Vers davon auslässt, und er sich erst nach längerer Zeit daran erinnert, muss er sein Gebet wiederholen. Erinnert er sich kurz nach Beendigung des Gebets, soll er wieder aufstehen und einen zusätzlichen Rak'a als Ersatz für den Rak'a, in dem er die Sure Al-Fatiha nicht vollständig rezitierte, hinzufügen und dann die Sajdat as-Sahw (Niederwerfung der Vergesslichkeit) ausführen.

Imam An-Nawawi sagte in Al-Majmu' (3/288): "In Bezug auf eine Person, die das Rezitieren der Sure Al-Fatiha bis zum Ende oder bis zum Ruku' vergisst, gibt es zwei bekannte Ansichten. Die stärkste, die auf dem Konsens unserer Gelehrten und der neuen Aussage (Qawl Jadid) des Imam Schafi'i basiert, ist, dass die Pflicht der Rezitation der Sure Al-Fatiha für ihn nicht entfällt. Wenn er sich kurz danach erinnert, muss er das Gebet wieder aufnehmen, einen zusätzlichen Rak'a hinzufügen und dann die Sajdat as-Sahw ausführen. Wenn aber längere Zeit vergangen ist, muss er das Gebet von vorne wiederholen."

Die Gelehrten des Ständigen Ausschusses für Wissenschaftliche Forschungen und Rechtsgutachten (Al-Lajnah Ad-Daimah) (5/331) wurden einmal gefragt: "In einer Oberschule führte einer der Schüler das Tarawih-Gebet als Imam für seine Mitschüler durch. Er vergaß, einen Vers aus einer Koransurah zu rezitieren, ohne es zu bemerken. Nach Beendigung des Gebets wurden sie darauf aufmerksam gemacht, woraufhin er unsicher war, ob er das Gebet wiederholen oder was er sonst tun müsse. Wenn er es so belässt, wird dann sein Gebet angenommen?"

Sie antworteten: "Wenn der Imam die Sure Al-Fatiha vergisst und sich erst lange nach Beendigung des Gebets daran erinnert, muss er das verpflichtende Gebet (Salat al-Fardh) wiederholen, da das Rezitieren der Sure Al-Fatiha zu den Säulen (Arkan) des Gebets gehört. Der Prophet, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, sagte:

"Kein Gebet ist gültig ohne das Rezitieren der Fatihat al-Kitab (Sure Al-Fatiha)." (Überliefert von al-Buchāri, Nr. 756)

Erinnert er sich jedoch kurz danach, soll er unverzüglich einen zusätzlichen Rak'a als Ersatz für den Rak'a, in dem er die Sure Al-Fatiha nicht vollständig rezitierte, hinzufügen und dann die Sajdat as-Sahw ausführen. Wenn er jedoch einen anderen Vers als die Sure Al-Fatiha vergessen hat, ist sein Gebet gültig, und es liegt keine Verpflichtung für ihn oder die Gemeindemitglieder (Ma'mūmīn) dahinter. Denn das Rezitieren von etwas anderem als der Sure Al-Fatiha ist empfohlen (Mustahabb), aber nicht verpflichtend." Möge Allah ihnen Seine Rechtleitung gewähren. Mögen Segen und Frieden auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten sein.

Ständiger Ausschuss für Wissenschaftliche Forschungen und Rechtsgutachten

Bakr Abū Zaid, 'Abdul-'Azīz Āl asch-Schaich, Sālih al-Fawzān, 'Abdul-'Azīz ibn 'Abdullāh ibn Bāz.

Was das Gemeindemitglied (Ma'mūm) betrifft, wenn es die Sure Al-Fatiha vergisst oder nicht bemerkt, muss es diese nicht wiederholen, da es durch den Imam abgedeckt ist.

Drittens:

Wenn der Sachverhalt klar ist, müssen in diesem Fall alle ihr Gebet wiederholen, da der Imam die Sure Al-Fatiha nicht richtig rezitiert hat und die Gemeindemitglieder (Ma'mūmīn) dem gefolgt sind.

Die Gelehrten des Ständigen Ausschusses (6/38) wurden einmal gefragt: "Im Maghrib-Gebet hat der Imam die Sure Al-Fatiha rezitiert, aber zwei ihrer Verse vergessen. Die Gemeindemitglieder (Ma'mūmīn) waren sich dessen sicher, haben ihn aber bis zum Ende des Gebets nicht darauf aufmerksam gemacht. Nachdem der Imam den Friedensgruß (Taslīm) gesprochen hatte, sagten sie zu ihm: "Sie haben zwei Verse der Sure Al-Fatiha vergessen", und der Imam stimmte ihnen zu, da er auch das Gefühl hatte, die Fatiha zu schnell rezitiert zu haben. Aber er sagte auch: "Wenn ich einen Fehler gemacht habe, hätte mich jemand daran erinnern sollen." Was ist die Rechtsprechung in dieser Sache?"

Sie antworteten: "Wenn sich der Sachverhalt so verhält, wie beschrieben, müssen ihr alle euer Gebet wiederholen, denn das Gebet ist ohne das vollständige Rezitieren der Sure Al-Fatiha nicht gültig, und das war in eurem Fall nicht gegeben. Eigentlich hätte der Imam, als er erkannte, dass er einen Teil der Verse der Al-Fatiha ausließ, sofort aufstehen und einen zusätzlichen Rak'a hinzufügen, dann die letzte Sitzung (Taschahhud) und die Sajdat as-Sahw (Niederwerfung der Vergesslichkeit) und dann den Friedensgruß (Taslīm) sprechen sollen. Da er dies aber nicht getan und einige Zeit verstrichen ist, muss er sein Gebet vollständig wiederholen, und das Gleiche gilt für euch alle."

Ständiger Ausschuss für Wissenschaftliche Forschungen und Rechtsgutachten

Bakr Abū Zaid, Sālih al-Fawzān, 'Abdullāh al-Ghudayyān, 'Abdul-'Azīz Āl asch-Schaich, 'Abdul-'Azīz ibn 'Abdullāh ibn Bāz.

Und Allah weiß es am besten. [2]

[1] حكم نسيان قراءة الفاتحة في الصلاة

[2] إذا نسي الإمام إحدى آيات الفاتحة فما حكم الصلاة

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Islamisches Wissen gemäß der Ahlus Sunnah wal Jama'ah

Du hättest einfach die Suratu l-Fatihah wiederholen sollen.

Wiederhole das Gebet, da man nicht absichtlich zusätzliche Pflichtbestandteile, die nicht auferlegt sind und nicht zum Gebet dazugehören, hinzufügen darf. Dies bricht das Gebet.

Hoffe konnte weiterhelfen

Viele Grüßem

Dumby

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin Muslim

marmoris  15.05.2024, 00:39

Du kennst nicht einmal die Akham (Urteile) des Gebets und erzählst hier Falsches. Wenn du dich Muslim nennst, dann fürchte Allah, denn das Sprechen ohne Wissen über Allah gehört zu den Kabair (großen Sünden). 

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Dumby435  15.05.2024, 00:41
@marmoris

Ich schreibe nur das auf, wovon ich mir sicher bin, dass es stimmt.

Davon abgesehen könnte es durchaus sein, dass es bloß Meinungsverschiedenheiten zwischen den Gelehrten, je nach dem, welche du befolgst, sind.

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marmoris  15.05.2024, 00:44
@Dumby435

Dann kannst du mir sicher einen Beweis geben, dass es die Madhab XY ist und die Aussage eines Gelehrten dieser Madhab. Wenn nicht, dann hast du nur geschätzt, und das gehört zum Sprechen ohne Wissen über Allah, auch wenn du den Sinn getroffen hast.

Shaykh ul-Islam Ibn Taymiyyah, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: "Wer etwas über den Qur'an aus seiner eigenen Meinung sagt, hat sich in etwas begeben, wovon er kein Wissen hat, und ist einem anderen Weg gefolgt, als dem, wozu er aufgefordert wurde. Selbst wenn er die Bedeutung dem Wesen nach getroffen hätte, wäre er im Unrecht, da er die Sache nicht von ihrem richtigen Ausgangspunkt angegangen ist, so wie jemand, der zwischen den Menschen ohne Wissen urteilt - er kommt ins Höllenfeuer, auch wenn sein Urteil der Wahrheit entspricht." (Majmu' al-Fatawa, 13/371)

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Dumby435  15.05.2024, 00:49
@marmoris

Du sagst:

Dann kannst du mir sicher einen Beweis geben, dass es die Madhab XY ist und die Aussage eines Gelehrten dieser Madhab.

Ich habe ihn momentan nicht im Kopf. Wenn es dir weiterhilft, ich befolge Imam Ash-Shafi^iyy und bin davon ausgegangen, dass sich die Person oben noch während dem Rezitieren der Al-Fatihah, wenn auch unvollständig, sich erinnerte, dass sie eine Ayah vergessen hatte.

Wenn nicht, dann hast du nur geschätzt, und das gehört zum Sprechen ohne Wissen über Allah, auch wenn du den Sinn getroffen hast.

Stimmt, wer nur aufgrund seiner Wahrnehmung ein Urteil abgibt, der begeht eine große Sünde.

Ist nicht böse gemeint und auch keine Kapitulation; ich würde gerne jetzt hier abbrechen, ich habe einfach nur keine Lust auf eine Diskussion.

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marmoris  15.05.2024, 01:03
@Dumby435

Momentan nicht im Kopf? Keine Diskussion? Ist nicht böse gemeint und auch keine Kapitulation? Doch du behandelst es leichtfertig wie ein Spiel. Wenn man dir doch sagt, dass es verboten ist und eine Kabair (große Sünde) darstellt - etwas, das dich ins Höllenfeuer führen wird - und das ist deine Antwort darauf? Allah möge uns davor bewahren. Möge Allah dir die Kraft nehmen, jemals eigene Fatawa (Rechtsgutachten) den Leuten zu erteilen, denn das wäre zu deinem eigenen Schaden und dem der Muslime. Der Erhabene spricht: "Und verfolge nicht das, wovon du kein Wissen hast. Gewiß, Gehör, Augenlicht und Herz, - all diese -, danach wird gefragt werden." (17:36)

Und wer eine Fatwa (Rechtsgutachten) ohne Wissen erteilt, so trägt er die Sünde für alles, was sich aus seiner Fatwa an Widerspruch zur Scharia und Abweichung von der Rechtleitung ergibt, gemäß den Worten dessen, über den Allahs Segen und Frieden seien: "Wem eine Fatwa ohne Wissen erteilt wird, dessen Sünde fällt auf denjenigen zurück, der die Fatwa erteilt hat." Überliefert von Abu Dawud und Al-Hakim von Abu Hurairah, und Al-Albani erklärte es in Sahih Al-Jami' für gut. Es obliegt also dem Muslim, die Erhabenheit dieses Amtes zu verspüren und sich nicht ohne Wissen in diese Angelegenheit zu stürzen, andernfalls stürzt er sich ins Feuer, und wir suchen Zuflucht bei Allah. [1]

[1] الفتوى بغير علم طريق الضلالات

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Dumby435  15.05.2024, 01:19
@marmoris

Du sagst:

Doch du behandelst es leichtfertig wie ein Spiel. 

Nein, tue ich nicht.

Du sagst:

Wenn man dir doch sagt, dass es verboten ist und eine Kabair (große Sünde) darstellt

Ratschläge nehme ich gerne an. Ich sagte doch, dass ich von dem, was ich berichte überzeugt bin. Dvaon abgesehen habe ich nicht ohne Wissen gesprochen, wenn ich gerade nicht den Beleg im Kopf habe, ich mir dessen, was ich sage, trotzdem sicher bin, dass das ein Gelehrter so sagte. Zudem habe ich auch nicht die Bücher der Gelehrten auswendig gelernt.

Du sagst:

Möge Allah dir die Kraft nehmen, jemals eigene Fatawa (Rechtsgutachten) den Leuten zu erteilen,

Ich erteile keine Rechtsurteile - Sehe ich aus wie ein Gelehrter?!. Ich gebe nur das weiter, was ich selbst gelernt habe, und die haben ihre Quellen genannt.

Du sagst:

 denn das wäre zu deinem eigenen Schaden und dem der Muslime.

Wenn man absichtlich falsches Zeug verbreitet, definitiv

Du sagst:

Und wer eine Fatwa (Rechtsgutachten) ohne Wissen erteilt, so trägt er die Sünde für alles, was sich aus seiner Fatwa an Widerspruch zur Scharia und Abweichung von der Rechtleitung ergibt,

Das ist mir bewusst. Deswegen versuche ich immer nach bestem Wissen zu antworten, wenn ich mir vom Wissen sicher bin, dass ich es richtig verstanden habe und auch so präzise es geht, um möglichst sicherzustellen, dass zu keinen Missverständissen kommt. Natürlich kann es vorkommen, dass ich was missverstehe und deshalb vielleicht nicht die gewünschte Antwort auf die Frage gebe - Das ist dann jedoch mehr oder weniger nicht selbst verschuldet.

Du sagst:

Es obliegt also dem Muslim, die Erhabenheit dieses Amtes zu verspüren

Nur ist nicht jeder Muslim kompetent genug, dieses Amt zu bestreiten - Ich sage nicht, dass ich ein Gelehrter bin und ich spreche auch keine Urteile - Nur in Dingen, wo ich mir sicher bin, und das sind dann nicht meine Urteile.

Du sagst:

sich nicht ohne Wissen in diese Angelegenheit zu stürzen,

Bin ich ganz bei dir.

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marmoris  15.05.2024, 01:47
@Dumby435
Wenn man absichtlich falsches Zeug verbreitet, definitiv

Hast du überhaupt verstanden, was ich vorhin geschrieben habe? Selbst wenn du unabsichtlich etwas Falsches sprichst, die Sünde geht trotzdem auf dich zurück.

 Das ist dann jedoch mehr oder weniger nicht selbst verschuldet.

Bei Allah, es ist deine eigene Schuld. Wagst du es, derart zu sprechen, obwohl du nicht die Stellung dazu hast? Zunächst zeigst du, dass du kein Gelehrter zu sein scheinst und trotzdem wagst du dich in diese Position.

Zudem habe ich auch nicht die Bücher der Gelehrten auswendig gelernt.

Bei Allah, erneut ergeben deine Worte keinen Sinn. Es ist nicht von Nöten, die Bücher der Gelehrten auswendig zu lernen. Nicht, dass du nicht einmal sagen konntest, dass das der Gelehrte XY gesagt hat, oder dass das aus dem Buch XY stammt, oder dass das die Erklärung von XY ist. Du sprichst von dir selbst und das ist Sprechen ohne Wissen über Allah. Bitte unterlasse es und mache Tawbah.

Nur in Dingen, wo ich mir sicher bin, und das sind dann nicht meine Urteile.

Bei Allah, wieder widersprichst du dich selbst. Zunächst gibst du zu, kein Gelehrter zu sein, und trotzdem wagst du es, in diese Position zu treten und deine eigenen Urteile zu fällen. Allahu Musta'an - jeder verständige Muslim würde das doch begreifen. Was bringt es, dass der Jahil (Unwissende), der sich seiner Sache sicher ist und trotzdem die Falschheit verbreitet? Bitte unterlasse das, denn natürlich meinst du es gut als Muslim, aber es bringt nichts, wenn die Muslime dadurch in die Irre geführt werden.

Vielleicht klinge ich aus deiner Sicht hart oder harsch, aber das ist eine gewaltige Sache und es ist zu deinem Besten. Es wird auch mein letztes Wort sein. Nimm es oder lass es. Und Allah ist ein hervorragender Beschützer und ein hervorragender Helfer.

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marmoris  15.05.2024, 01:51
@Dumby435

Lieber Bruder, ich möchte meine vorherigen Äußerungen zurücknehmen und mich aufrichtig bei dir entschuldigen. Mein harscher Ton war unangebracht und ich hätte dich nicht so angehen dürfen. Wieder einmal bin ich in meine alte Angewohnheit verfallen, alles besser wissen zu wollen. Ich hoffe, du kannst mir vergeben und wir können dieses Missverständnis hinter uns lassen. Es tut mir wirklich leid.

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Dumby435  15.05.2024, 02:01
@marmoris

Erstmal, um das vorneweg zu nehmen: Ich bin dur dankbar, dass nur das Beste für die Muslime wünschst. Es kam wahrscheinlich nicht so gut rüber und will es deshalb nochmal klar machen.

Wegen der Sache mit den Missverständnissen: Wenn ich was falsch verstehen sollte oder mein Gegenüber missverständlich formulierte - Dafür kann ich ja im Endeffekt nichts, oder?

Drittens: Ich bin vielleicht nicht in der Lage, jetzt einen Beweis zu liefern, aber andere können es durchaus.

Vielleicht habe ich mich auch etwas schwammig ausgedrückt. Als ich meinte, in Sachen, in denen ich mir sicher bin, meine ich natürlich nicht meine Ansichten - sondern dass ich nichts eventuell im Unterricht missverstanden habe oder mir generell diesbezüglich nicht sicher bin.

Vielleicht haben wir uns einfach nur missverstanden und sind von "verschiedenen Szenarien" ausgegangen. Ich bin davon ausgegangen, dass ihm noch in der ein und selben Gebetseinheit und vor der Verbeugung aufgefallen ist, dass er die Rezitation einer Ayah vergessen hatte.

Nochmal, ich bin dir dankbar, dass du nur das Beste wünschst.

Liebe Grüße

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Dumby435  15.05.2024, 02:04
@marmoris

Nur zum besseren Verständnis - Wo genau lag das Missverständnis? Bin ein wenig verwirrt

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marmoris  15.05.2024, 02:05
@Dumby435

Bei Allah, du hast Recht, mein Bruder. Ich muss von meiner überheblichen Angewohnheit ablassen, stets alles besser wissen zu wollen. Als aufrichtigen Ratschlag gebe ich dir und mir selbst: Wir sollten uns auf die Aussagen der Gelehrten konzentrieren und ihre Worte verwenden, nicht unsere Eigenen.

Es war Torheit von mir, einem Unwissenden gleich, der ich mich noch auf der Stufe eines Jaahil befinde, andere belehren zu wollen. Bitte mach Dua, dass Allah mich rechtleitet.

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marmoris  15.05.2024, 02:13
@Dumby435

Du hast eine allgemein richtige Antwort auf eine andere Frage gegeben. Es gibt einen Unterschied zwischen jemandem, der etwas wiederholt, weil er eine Säule vergessen hat, und jemandem, der etwas hinzufügt, ohne einen rechtmäßigen Grund dafür zu haben. Es kann sein, dass der Fragesteller keine Ahnung von den Regeln des Gebets und den Zusammenhängen Sujood as-Sahw und wann das Gebet ungültig wird usw.

Ich habe mir zu viele Gedanken darüber gemacht. Wie gesagt, wie kann jemand helfen, der sich selbst nicht helfen kann. Das ist bei mir der Fall.

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