Datenschutz Instagram?

1 Antwort

Wenn das Profil nicht privat ist und der Inhalt durch jedermann einsehbar ist, darfst du rechtlich gesehen den Namen offen legen. Was du aber beachten musst, ist das du den Ruf der Seite nicht verletzt, dies wäre strafbar. Das Gegenüber kann dich im Schlimmsten Fall für Rufmord und Belästigung rechtlich belangen. Deshalb würde ich in deinem Fall wohl eher empfehlen, den Namen zu verpixeln. Dann bist du auf der sicheren Seite und bringst dich nicht in Schwierigkeiten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung