Darf er die Fotos meines Kind weiter schicken?

1 Antwort

Die Erziehungsberechtigten haben die Pflicht im Sinne des Kindes zu handeln und das Recht im Rahmen des Kindeswohl Entscheidungen zu treffen. Wenn du als Erziehungsberechtigte der Auffassung bist, dass die beschriebene Situation sich nachteilig auf dein Kind auswirkt, dann ist es dein Recht und deine Pflicht, die Handlung zu unterbinden.

Unter anderem das in „Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie § 22“ (www.gesetze-im-internet.de) beschriebene Recht wird hierbei auf dich als Erziehungsberechtige übertragen. Der gesetzliche Weg wäre eine Strafanzeige bei einer Strafverfolgungsbehörde und für Schadensersatzansprüche eine zivilrechtliche Klage.