Auto Motorschaden?
Hey,
Mein Auto, das ich vor vier Wochen von einem Audi/VW-Händler gekauft habe und vor zwei Tagen angemeldet wurde, hat schon einen Motorschaden (Wie ihr vom letzten Beitrag sehen könnt). Der Händler meinte, er müsse mit seinem Chef sprechen, um zu entscheiden, ob der Motor ersetzt wird oder das Auto zurückgenommen wird. Ich frage mich, ob ich das Recht habe, mich für eine dieser Optionen zu entscheiden, besonders da ich das Auto bereits angemeldet habe und Kfz-Steuer bezahlt habe.
Gibt es gesetzliche Regelungen, die mich in dieser Situation unterstützen und mir das Recht geben, den neuen Motor zu wählen?
Bevor ich eine Entscheidung treffe, möchte ich sicher sein, dass ich aus meine Rechte Gebrauch mache.
2 Antworten
Ich bin kein Rechtsexperte, aber meiner Kenntnis nach kannst du die Entscheidung nicht alleine treffen. Der Händler kann entscheiden, ob er einen neuen Motor einbaut oder dir das Geld zurückerstattet, sofern die gewählte Option nicht unverhältnismäßig teuer ist.
Bezüglich der Kfz-Steuer: Eigentlich müssten sie dir diese dann erstatten, falls sie das Auto zurücknehmen, da dies zur Gewährleistung zählen sollte und mit dem Auto zusammenhängt.
Wenn jemand mehr darüber weiß oder ich falsch liege, korrigiert mich bitte gerne.
Das die KFZ Steuer nur für die zugelassene Zeit bezahlt wird
Du bekommst das Geld zurück was du bis dahin gezahlt hast..
Der Händler hat grundsätzlich das Recht zur Nachbesserung.
Und wenn der Motor auf seine Kosten (ich gehe aber davon aus da eine Garantie Versicherung dahinter steht) ersetzt wird dann hast du ein Auto mit nagelneuen Motor.
Bei einer Rückabwicklung hast du dein Geld wieder
Die KFZ Steuer wird bei Abmeldung tagegenau abgerechnet.