Seat Ibiza 2020 gekauft und Daten stimmen nicht- Autohaus muss aufkommen?
Hallo,
ich habe vor einem Monat ein Auto in einem Autohaus gekauft. Jetzt stellt sich raus, dass etwas was auf dem Schild im Auto stand, unzwar das Apple Carplay vorhanden ist, nicht da ist und ich somit mein Iphone nicht verbinden kann. Es ist somit für mich ein starker Störfaktor.
Im Kaufvertrag ist rein garnichts hinterlegt welche Ausstattung bei dem gekauften Auto dabei war.
Meint ihr, ich kann da in das Autohaus gehen und das sozusagen noch nachträglich ergänzen lassen? Oder ist das jetzt sozusagen Pech?
Wie viel kostet es denn generell sowas ergänzen zu lassen?
Vielen Dank im Vorhinein!
3 Antworten
Wichtig ist was im Kaufvertrag steht. Der Zettel im Auto beim Händler ist rein rechtlich nur ein Angebot und oft steht dort Angaben ohne Gewähr…
also Pech gehabt sowas prüft man vor Kauf ist nicht erst Wochen danach.
und ein Radio mit CarPlay gibts bei eBay… für schon nen 50er.
Aber im Kaufvertrag steht garnichts zu den Eigenschaften des Fahrzeugs? Nur halt welches es überhaupt ist… Dann können die mir ja alles hinstellen
Auszeichnungen auf Schildern und in Internet-Annoncen sind regelmäßig nicht verbindlich. Wenn dir eine Ausstattung besonders wichtig ist, musst du explizit danach fragen und am besten im Vertrag festhalten lassen. Einen Anspruch hast du jetzt definitiv nicht. Oder hat man dir die Ausstattung wenigstens mündlich explizit zugesichert?
Ansonsten kannst du nur auf Kulanz - ein freiwilliges Entgegenkommen - des Händlers hoffen. Sprich ihn freundlich und höflich auf die Diskrepanz zwischen Auszeichnung und tatsächlicher Ausstattung an. Vielleicht bietet er ein Entgegenkommen an. Aber achte auf ein freundliches und höfliches Wort, schließlich hast du keinen rechtlichen Anspruch, wenn dir die Ausstattung nicht explizit zugesichert wurde.
Grundsätzlich ist das eine zugesicherte Eigenschaft, die bei Übergabe der Sache schon fehlte. Das Autohaus ist zur Nachbesserung per Gesetz verpflichtet.
ABER, du musst beweisen, dass dir diese Eigenschaft zugesichert wurde. Du bräuchtest also Zeugen, die die Nennung dieses Features auf der den Wagen beschreibenden Tafel bestätigen oder, was besser wäre, ein Foto dieser Tafel.
Wenn du Glück hast, muss die Funktion im Multimediagerät des Wagens nur freigeschaltet werden, was den Aufwand für das Autohaus überschaubar macht. Wenn aber das komplette Audiosystem ausgetauscht werden muss, übersteigen die Kosten schnell die Gewinnmarge und das Autohaus wird mit Zähnen und Klauen gegen die Pflicht zur Nachrüstung kämpfen.
Ein Schild im Fahrzeug ist regelmäßig nicht verbindlich. Ist ein Ausstattungsmerkmal dem Interessenten wichtig, muss er das explizit anfragen, im besten Fall vertraglich festhalten. Ist das nicht passiert, hat man auch keinen Anspruch gegen den Verkäufer. Da gibt es keine Verpflichtung des Verkäufers.