Angelrechte?
Hallo ich mache grade mein Angelschein und da ist mir die frage gekommen ob es erlaubt ist wenn ich z.b. mein Hackenlöser oder messer vergessen habe aber noch jemand mit mir unterwegs ist darf ich mir das dann mit dem teilen also ist das rechtlich erlaubt, den wenn der Angelaufseher kommt und nach der ausrüstung fragt sollte ja jeder seine sachen dabei haben. Also darf man seine sachen teilen ?
Schreibt bitte das Bundesland da zu!!!
sorry für die Rechtschreibung !!!!!
2 Antworten
Natürlich und das auch egal in welchem Bundesland.
Ihr habt ja nichts dabei, was ihr nur als Angler besitzen dürft.
Nur für das Angeln selbst brauchst Du einen Angelschein und eine Angelberechtigung für das Gewässer in dem Du angeln willst.
In S-H oder MV braucht kann man sich einen Angelschein kaufen. Das hat aber nichts mit dem Angelschein zu tun, wo man eine Prüfung ablegen müsste. Angelberechtigung braucht man z. B. in NDS an der Küste gar nicht, bis auf wenige Ausnahmen. Das Gewässer ist sonst grundsätzlich eh frei. Und in NDS ist rechtlich auch kein Fischereischein verpflichtend. In Bremen gibts das Stockangelrecht usw....
Das hättest Du gleich dabei schreiben sollen, denn es ging in der Frage eigentlich um das Zubehör und die Info, ob man dieses ggf. auch teilweise gemeinsam nutzen darf.
Und die Info bzgl. dem Angelschein bezog sich lediglich darauf, dass man sich keinen zum Benutzen vom Kumpel ausleihen kann.
Eigentlich nicht, denn jeder Angler muss die nötige Ausrüstung selbst mitführen. In der Praxis kann schon mal ein Auge zugedrückt werden, besonders bei nichtstaatlichen Aufsehern.
Nicht immer