ärztliche Behandlung mit Zwang?

2 Antworten

Nur wenn er einen gesetzlichen Betreuer hat der auch über sowas verfügen kann. Oder halt psychiatrische Zwangseinweisung bei Lebensgefahr.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bei Sozialwissenschaften auch ein Studium

Sabina985 
Fragesteller
 15.05.2024, 14:12

ja das meine ich ja wenn die Person einen Betreuer hat.

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Apokalipstic605  15.05.2024, 14:14
@Sabina985

Es gibt verschiedene Betreuungsbereiche. Wenn er dafür zuständig ist, dann ja. Wobei immer das Wohl und Wünsche der Betreuten im Vordergrund stehen, also es muss schon gut begründet sein.

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Nein, Zwangsmaßnahmen sind grundsätzlich nicht Zulässig. Dir kann im normalfall etwas angeordnet werden, aber Du darfst nicht zu bestimmten Handlungen gezwungen werden.

Jeodch können Zwangsmaßnahmen ergriffen werden, wenn akute Gefahr für die betroffene Person selber besteht oder sie durch ihr Handeln andere Menschen gefährdet. Wenn ein Urteil vorliegt oder Personen entmündigt bzw. gesetzlich vertreten werden (wie z.B. unter umständen Personen, die als psychisch krank eingestuft werden) können Zwangsmaßnahmen vollstreckt werden (wie z.B. Haft, disziplinäre Verfahren, einweisung in anderweitig vollstreckende Instanzen).

Also um nochmals auf Deine Frage konkret zu antworten: Ja, unter gewissen Voraussetzungen ist es möglich, dass Personen sich Zwangsmaßnahmen unterziehen müssen.

Woher ich das weiß:Hobby – Kampfsportler seit dem 4. Lebensjahr - Trainer