ärztliche Behandlung mit Zwang?
Kann jemand zu einer ärztlichen Behandlung, Untersuchung etc. gezwungen werden?
Von der Polizei abgeholt und in die Praxis getragen werden, weil der Betreuer es z.B so möchte?
2 Antworten
Nur wenn er einen gesetzlichen Betreuer hat der auch über sowas verfügen kann. Oder halt psychiatrische Zwangseinweisung bei Lebensgefahr.
Es gibt verschiedene Betreuungsbereiche. Wenn er dafür zuständig ist, dann ja. Wobei immer das Wohl und Wünsche der Betreuten im Vordergrund stehen, also es muss schon gut begründet sein.
Nein, Zwangsmaßnahmen sind grundsätzlich nicht Zulässig. Dir kann im normalfall etwas angeordnet werden, aber Du darfst nicht zu bestimmten Handlungen gezwungen werden.
Jeodch können Zwangsmaßnahmen ergriffen werden, wenn akute Gefahr für die betroffene Person selber besteht oder sie durch ihr Handeln andere Menschen gefährdet. Wenn ein Urteil vorliegt oder Personen entmündigt bzw. gesetzlich vertreten werden (wie z.B. unter umständen Personen, die als psychisch krank eingestuft werden) können Zwangsmaßnahmen vollstreckt werden (wie z.B. Haft, disziplinäre Verfahren, einweisung in anderweitig vollstreckende Instanzen).
Also um nochmals auf Deine Frage konkret zu antworten: Ja, unter gewissen Voraussetzungen ist es möglich, dass Personen sich Zwangsmaßnahmen unterziehen müssen.
ja das meine ich ja wenn die Person einen Betreuer hat.