Abgesenkter Bordstein und Vorfahrt gewähren?
An einer Vorfahrtstraße gibt es zusätzlich eine Straße mit abgesenkten Bordstein und ggü ist eine Straße mit dem Schild Vorfahrt gewähren. Wenn ich aus der Straße mit abgesenkten Bordstein komme und rechts abbiegen möchte, der gegenüber mit Vorfahrt gewähren möchte links abbiegen. Wer hat dann Vorfahrt? Gilt hier rechtsabbieger vor Linksabbieger oder hat der abgesenkte Bordstein eine "höhere Wartepflicht" als das Verkehrsschild?
1 Antwort
....der abgesenkte Bordstein hat die gleiche Bedeutung wie eine Grundstücksausfahrt. Du bist gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern wartepflichtig. Wenn Dir jemand die Vorfahrt gewährt, darf er das natürlich gerne tun...muss er aber nicht.