Also mit welcher Öffnung?
1. Zweihandmesser
Damit sind Messer gemeint, die ausschließlich mit zwei Händen zu öffnen sind. Sie sind legal führbar, auch wenn sie eine Verriegelung besitzen.
2. Einhandmesser
Damit sind Messer gemeint, die man auch ohne Probleme mit einer Hand öffnen kann. Hier darf man nur welche ohne Verriegelung führen.