Wie Ausbildung machen und wohnen mit 500 netto?

2 Antworten

In deiner betrieblichen Erstausbildung würde theoretisch ein Anspruch auf BAB - Berufsausbildungsbeihilfe von der Agentur für Arbeit bestehen.

Einen kostenlosen Rechner findest Du im Internet, da kommt es dann auf das Einkommen deiner Eltern und deine eigene Vergütung an.

Nach dem Auszug hast Du Anspruch auf dein Kindergeld, solange Du noch unter 25 bist und von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes von derzeit 250 Euro bekommen würdest.

Unter Umständen kannst Du noch einen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter stellen und da noch eine monatliche Aufstockung erhalten, wenn Du mit deinem anrechenbarem Einkommen deinen Bedarf nach dem SGB - ll nicht decken kannst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.