Wer ist Schuld wenn ein KfZ rechtswidrig auf dem Radstreifen parkt und ich als Radfahrer ausweichen muss und evtl einen Kratzer ins Auto fahre oder?

7 Antworten

Schuld ist, wer den Unfall/Schaden verursacht hat, das bist in diesem Fall DU.

der Fahrer des falsch geparkten Fahrzeugs kann jedoch eine Mitschuld bekommen, wenn er so geparkt hat, dass das Fahrzeug nicht rechtzeitig erkennbar war.

Merke: jeder hat sich im Straßenverkehr so zu verhalten, das niemand behindert oder geschädigt wird.

Wer rechtzeitig bremsen kann, wird zwar behindert ( deshalb die Ordnungswidrigkeit) darf aber trotzdem ( insbesondere bei "mir doch egal") keinen Schaden verursachen.

Die Ordnungswidrigkeiten sind bei einem Schaden zweitrangig

Da es sich um ein stehendes Objekt handelt und du das Fahrende Objekt bis wirst es nicht scahffen den Schaden auf den Autofahrer abzuwigeln.

Du bist nach wie vor verantwortlich vorrausschauen zu fahren und die Situation einzuschätzen. Es wäre deine Aufgabe gewesen entweder einen anderen Weg zu suchen oder abzusteigen und daran vorbei zu gehen.

Selbstverständlich bist Du als Schadensverursacher für den Schaden haftbar, ich verstehe nicht, wieso es daran irgendwelche Zweifel gibt.

Ganz egal was die Straßenverkehrsordnung aussagt, du hast immer noch Augen im Kopf und wirst doch hoffentlich in der Lage sein, ein Hindernis rechtzeitig zu erkennen und ohne Verletzungen und Schäden zu umfahren. Ist dir das nicht möglich, solltest du eher als Fußgänger unterwegs sein.

Der Radfahrer ist selbst schuld, denn das Auto ist als Hindernis klar erkennbar. Wenn er sich eine schadensfreie Vorbeifahrt nicht zutraut, muss er halt schieben!