Pferdeanhänger ohne BE Schein?


17.05.2024, 19:48

Danke für die Antworten. Ja das ergibt alles Sinn, dann suche ich mir jemanden für die Überfahrt. Schönen Abend noch

4 Antworten

Klasse B:

zul. Gesamtmasse Pkw + zul. Gesamtmasse Anhänger = max. 3500 kg

Ausnahme: Anhänger mit zul. Gesamtmasse bis 750 kg gehen immer.

Was der Anhänger leer wiegt, ist, in Bezug auf die Fahrerlaubnis, uninteressant.

Nur bei der Anhängelast des Pkw ist die tatsächliche Masse des Anhängers entscheidend.

Du darfst den fahren wenn der Anhänger nicht mehr wie 750kg zulässiges Gesamtgewicht UND incl Auto nicht mehr als 3500kg zul Gesamtgewicht hat

Was bedeutet eigentlich "zulässige Gesamtmasse"?

Wichtig: Für die Fahrerlaubnisklassen ist immer das zulässige Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren maßgeblich, nicht die tatsächliche Beladung des Anhängers. Ermittelt wird die zulässige Gesamtmasse aus der Summe aus Leergewicht und maximaler Zuladung des Fahrzeugs oder der Kombination. Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) finden Sie diesen Wert unter der Ziffer F2. 

AchtungWer einen Anhänger zieht, für den seine Fahrerlaubnis nicht ausreicht, begeht eine Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis!


peterobm  17.05.2024, 19:33

die zulässigen Gesamtgewichte sind maßgebend ergo >3,5T

man man lies deinen Zusatz mal genauer - oh man

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Es darf auch mehr sein, sofern die zulässige Gesamtmasse des Gespannes nicht 3500 kg überstiegt.

ich sag mal wenn es das Ein-Pferd-Modell ist, kannt du glück haben, und das DIng hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1600 kg, die 2er Modelle haben in der Regel so 2.500 kg,. Dem entsprechend dürfte dein Zugwagen ein zulässiges gesamtgewicht irgendwo zwischen 1000 und 1900 kg haben. den 1600er könntest du vielleicht mit irgendwas in der Golf Klasse noch ziehen. für den 2500er wüsste ich abgesehen von einem Quad oder so, nichts, was unter 1000 kg wiegt, aber in der Lage ist, einen 600 bis 800 kg schweren Anhänger je nach Austattung und aufbau zu ziehen.

lg, Anna

das leergewicht des anhängers ist völlig uninteressant.

für die genehmigung, den anhänger ziehen zu dürfen oder nicht, gilt das zulässige gesamtgewicht des anhängers.

weil:

kann ja keiner riechen, ob der anhänger beladen ist oder nicht.

du darfst ihn also nicht ziehen. das ist fahren ohne die notwendige fahrerlaubnis - eine straftat, da damit auch der versicherungsschutz für zugfahrzeug und anhänger erlischt, kommt noch fahren ohne versicherungsschutz dazu.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sachgerechter Umgang ist aktiver Tierschutz!