Auto verkaufen - Restwertbörse - Mängel/Forderungen?
Guten Tag, ich möchte demnächst mein Auto mit Schaden an den höchsten Bieter aus einer Restwertbörse (AutoOnline) verkaufen. Der Gutachter hat es dort in die Börse eingestellt.
Das Angebot ist noch eine Woche mit einem festen Preis verbindlich. Wie sieht es denn mit Mängeln und späteren Forderungen aus, sind diese dabei schon ausgeschlossen?
Kann es denn noch passieren, dass der Händler (Käufer) irgendwelche Ansprüche nach dem Kauf stellen kann auch in Hinsicht auf unentdeckte Mängel am Auto? Wird im voraus per Überweisung bezahlt oder Vorort beim Termin?
Kenne mich leider nicht mit dem Prozedere eines Verkaufs über die Restwertbörse (AutoOnline) aus und wie es rechtlich dann aussieht.
1 Antwort
Es liegt ein Gutachten vor
der Gutachter hat das Dingen in einer Restwertbörse eingestellt
ich bin mir sicher, daß das Gutachten mit einsehbar ist für jeden INteressenten und somit kann da Dir niemand anschließend was
Zudem wissen die dort agierenden Händler/Verwerter, was mit den Kisten los ist und kaufen sie ja gerade deswegen
NÖ, das ist kein normaler Tummelplatz wie autoscout oder mobile
Danke für die Antwort. Also ist es wohl nicht nötig, schriftlich mit dem Käufer etwas festzuhalten, dass man Forderungen ausschließt z.B.?